In Deutschland erfreuen sich Balkon- und Kleingärtner seit mehr als zehn Jahren an gentechnisch veränderten Pflanzen, die niemals zugelassen wurden. Die Reaktion von Behörden und gentechnikkritischen Initiativen ist gleich null. Doch wehe, ein Universitätsinstitut oder ein Landwirt wollen Gentechnik nutzen. Dann geht es rund.

Ich habe „Genpflanzen“ auf meinem Balkon. Natürlich ist jede Pflanzen eine Genpflanze, denn ohne Gene kann keine Pflanze existieren. Ich meine gentechnisch veränderte Pflanzen. Ok, auch das trifft es nicht ganz, denn die Gene praktisch aller Balkonpflanzen sind durch chemische oder radioaktive Eingriffe so stark verändert worden, dass man schon Botaniker sein muss, um die Ursprungspflanze zu erkennen. Wuchsform, Blattform und -größe, Blütenstände, Blütengröße, Blütenfarbe – alles ist manipuliert. Wenn es um Zierpflanzen geht, spielt der Mensch Gott. Züchter greifen beherzt in die Schöpfung ein und die Kunden greifen zu. Also welche Pflanzen meine ich? Ich meine Petunien, bei denen die Züchter ein Gen vom Mais in die Petunie eingeführt haben. Die Pflanzen können damit das Pigment Pelargonidin bilden und bekommen eine lachsfarbene bis orangene Färbung. Das Schlimme daran: Die Petunien sind illegal, denn sie hätten ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen, das langwierig und kostspielig ist und in dem die Antragsteller hätten nachweisen müssen, dass die Pflanzen weder in der Umwelt noch bei Mensch und Tier irgendwelche Schäden verursachen.

„Bürger beobachten Petunien“

Wie konnte es dazu kommen? In den 1980er Jahren, als die Gentechnik noch in den Kinderschuhen steckte, hatte ein Team um den Forscher Peter Meyer am Kölner Max-Planck-Institut für Pflanzenzüchtungsforschung das fragliche Maisgen auf Petunien übertragen und damit lachsfarben blühende Petunien hergestellt.

Den Forschern ging es nicht um schöne Pflanzen, sondern um Grundlagenforschung. Die Farbe sollte als Indikator und Falle für springende Gene, so genannte Transposons, dienen. Würde ein Transposon in das Farbstoffgen springen, würde das Gen nicht mehr funktionieren und die Petunien würden nicht lachsrosa, sondern weiße Blüten tragen. Die Forscher wollten damit die Möglichkeit erhalten, springende Gene zu isolieren und weiter zu untersuchen. Ein solches Sprung-Ereignis ist jedoch sehr selten – daher beantragten und erhielten die Forscher die Genehmigung, etwa 30.000 dieser Petunien unter freiem Himmel zu pflanzen.

Der Widerstand gentechnikkritischer Inititativen war gewaltig. Die Grünen im Düsseldorfer Landtag wollten den „achten Tag der Schöpfung verhindern“ und warnten vor „bislang kaum bekannten und erforschten Risiken“. Der BUND und das gen-ethische Netzwerk protestierten ebenfalls gegen die Versuche. Sie sahen darin eine „Einstiegsdroge“ in die Gentechnik, mit der Fakten geschaffen und eine gesellschaftliche Diskussion über mögliche Folgen der neuen Technologie vermieden werden sollte. Mehrere hundert Menschen folgten im Mai 1990 dem Aufruf der Kölner Initiative „Bürger beobachten Petunien“ (damals noch ohne _*I) und blockierten die vier Zufahrtstore des Max-Planck-Instituts. „Also keiner kann sagen, was eigentlich wirklich passiert eben mit diesem genmanipulierten Material, was dann irgendwann in den Boden hereinkommt, und aufgenommen wird von anderen Organismen. Da gibt es überhaupt keine Abschätzung drüber“, sagte eine der Demonstrantinnen damals dem Fernsehsender 3sat. Als die Proteste keinen Erfolg hatten, kam es zur Besetzung und Zerstörung von Beeten. Heinz Saedler, der damalige Direktor des Instituts, erhielt Morddrohungen und musste mitsamt seiner Familie unter Polizeischutz gestellt werden.

Das Experiment fand trotzdem statt. Wie erwartet, blühten zunächst fast alle Petunien lachsrosa, doch dann wurden ebenfalls fast alle im Hochsommer weiß. Die Farbe kehrte später bei vielen zurück, war jedoch teilweise blau und rot. Das, so stelle sich später heraus, lag nicht an springenden Genen, sondern an anderen Mechanismen, die durch die intensive Sonnenbestrahlung ausgelöst wurden.

Das Institut forschte weiter und gewann wertvolle Erkenntnisse über Epigenetik; die Technik zur Herstellung von lachsrosa blühenden Petunien, an der das Institut kein großes Interesse hatte, wurde an Saatgutunternehmen aus den Niederlanden und aus Japan lizenziert.

Finnischer Zufallsfund

Die Forscher verbesserten die Technologie, sorgten dafür, dass die Farbe auch bei starker Sonneneinstrahlung stabil bleibt, züchteten daraus weitere Farbvarianten, erteilten weitere Lizenzen, stellten aber nie einen Antrag auf Zulassung, weil sie die hohen Hürden und Kosten scheuten. Das niederländische Unternehmen wurde seither mehrfach verkauft und fusioniert und irgendwann erinnerte sich offenbar niemand mehr daran, dass die lachs- und orangefarben blühenden Petunien und ihre zahlreichen gestreiften und gesprenkelten Farbvarianten gentechnisch hergestellt waren. Sie kamen in den Handel und wurden weiter gezüchtet, bis irgendwann dem finnischen Biologie-Professor Teemu Teeri eine orange blühende Petunie in einer Blumenrabatte an einem Bahnhof in Helsinki auffiel. Er kannte die Geschichte der lachsfarbenen Petunien, nahm eine Blüte mit, analysierte sie und fand die typischen DNA-Abschnitte, die die Max-Planck-Forscher in den 1980er Jahren benutzt und beschrieben hatte. Das erzählte er einem seiner ehemaligen Studenten, der mittlerweile bei der finnischen Regulierungsbehörde für Gentechnologie arbeitet. Die Behörde prüfte nach und schlug weltweit Alarm. So nahm das Schicksal seinen Lauf. Europaweit untersuchten Behörden lachsfarbene Petunien, fanden Spuren von Gentechnik und ordneten die Vernichtung der illegalen Pflanzen an.

Mittlerweile ist klar: Die meisten bislang untersuchten lachs- oder orangefarbenen Petunien enthalten tatsächlich das Gen, das auch die Kölner Forscher damals verwendeten. In einigen wurden jedoch andere Gen-Sequenzen gefunden, die häufig in der Pflanzengentechnik verwendet werden. So könnten Petunien auch aus anderen Quellen stammen. Bekannt ist beispielsweise, dass in China mit weiteren Genen für Farbstoffe experimentiert wurde und dass diese gentechnisch veränderten Petunien seit 1998 in mehreren chinesischen Provinzen angebaut werden. Der BUND weiß es natürlich besser: Im WDR-Morgenmagazin behauptete sein Gentechnik-Experte im Mai, die Petunien hätten sich aus dem Freilandversuch der 1980er Jahre ausgekreuzt. Das sei ein weiterer Beweis für die unermesslichen Gefahren der Gentechnik. Die Moderatorin fragte ihn leider nicht nach Beweisen für seine Behauptung.

Bürger betreuen Petunien

Mittlerweile sind mehr als 50 Petuniensorten bekannt, die die vor vielen Jahren gentechnisch zugefügte Farbvariante in sich tragen. Allein in Deutschland wurden Schätzungen zufolge pro Jahr etwa 2 Millionen Gentechnik-Petunien verkauft und in Beete und Balkonkästen gepflanzt. Sie finden sich in tausenden von Gärtnereien und auf hunderttausenden Blumenbeeten und Balkonen, unter anderem auch auf meinem.

Auch bei Bienen, Wildbienen, Hummeln und Schwebfliegen sind die Petunien beliebt. Anscheinend schmeckt ihnen der „Genpollen“. Auch Läuse tummeln sich darauf (leider), die wiederum von Marienkäfern gefressen und von Ameisen gemolken werden.

Die meisten Petunienbesitzer sind vermutlich ebenso ahnungslos wie die Insekten; sie freuen sich einfach an den üppig blühenden Pflanzen und begießen Sie, statt sie zu bekämpfen. Meine Mutter, die ebenfalls lachsfarbene Petunien auf ihrem Balkon pflegt, zeigte mir einen Vogel, als ich ihr die nordrhein-westfälische Anordnung zur Vernichtung der Petunien vorlas. Was für eine Gefahr soll von den Pflänzchen auch ausgehen? Sie werden nicht verzehrt, sie sind kein Viehfutter, sie kreuzen sich nicht mit einheimischen Arten und die Pflanzen überstehen Frostnächte ebensowenig wie ihre Samen.

Aber was wäre, wenn die Petunien jetzt zugelassen werden müssten?

Gentechnik wird in Deutschland zumeist mit Verlautbarungen bekämpft, in denen die schönen Formulierungen „nicht ausreichend getestet“ und „niemand kann ausschließen, dass…“ vorkommen und die mit dem Ruf nach dem Vorsorgeprinzip enden. Eine Pressemitteilung gegen gentechnisch veränderte Petunien – würde ein Hersteller einen Zulassungsantrag stellen – würde ungefähr so lauten:

Die „Genpetunien“ sind nicht ausreichend getestet. Niemand kann ausschließen, dass das Gen über Insekten, Mikroorganismen oder Pflanzenschädlinge weiter verbreitet wird. Das Risiko ist hoch, dass Menschen über den Verzehr von Honig gentechnisch veränderte Pollen zu sich nehmen – mit völlig unbekannten gesundheitlichen Folgen. Möglicherweise fördert diese Petunie das Bienensterben und verursacht Krebs bei allen, die mit der Petunie Umgang haben. Auch was passiert, wenn nicht blütenstetige Insekten Pollen der Genpetunie auf andere Pflanzen übertragen, ist völlig unbekannt. Petunien sind eine Gattung aus der Familie der Nachtschattengewächse, zu der auch wichtige Gemüsepflanzen wie Tomate und Aubergine zählen. Die Garten-Petunie wiederum ist eine aus mehreren Arten der Gattung Petunie gezogene Hybride. Niemand weiß, wie sich das Gen zwischen den einzelnen Arten verbreitet und niemand kann ausschließen, dass es in Südamerika, der Heimat der Petunie, zur Ausbreitung der Genveränderung auf die Wildpflanzen gekommen ist, mit verheerenden Folgen für Biodiversität und Artenvielfalt. Gentechnik ist eine Hochrisikotechnologie und niemand braucht lachsfarbene Petunien. Das Vorsorgeprinzip verbietet den Einsatz der Gentechnik aus prinzipiellen Gründen und eine Zulassung wäre das Einfallstor für eine Technik, die nur den großen Konzernen nutzt.

Gentechnik raus aus Deutschland!

Halten wir fest: Nirgendwo ist Gentechnik so streng reguliert wie in Deutschland. Der Anbau von Pflanzen, deren Vorfahren irgendwann einmal durch gentechnische Eingriffe verändert wurden, ist Landwirten streng verboten. Das Anbauverbot muss mittlerweile nicht mehr mit Erkenntnissen über Risiken für Umwelt oder Gesundheit begründet werden – politische oder weltanschauliche Gründe reichen aus, ein Erfolg der Lobby der mystischen Landwirtschaft. Derzeit tobt der Kampf darum, das Anbauverbot für alle Zeiten zu erlassen und auch alle zukünftigen Technologien für gezielte Eingriffe ins Erbgut zu verbieten, und zwar unumkehrbar – Deutschland soll unwiderruflich aus der Gentechnik aussteigen. Nahrungsmittel, die aus solchen Pflanzen stammen, gibt es schon lange nicht mehr zu kaufen. Theoretisch wäre das möglich, praktisch jedoch nicht – Greenpeace würde Hersteller und Läden sofort belagern. NGOs sowie Politiker von Linken, SPD, den Grünen und der AfD kämpfen seit Jahren dafür, auch den Import von Futtermitteln aus solchen Pflanzen zu verbieten. Es finden auch keine Freilandversuche an Universitäten und Forschungseinrichtungen mehr statt. Erlaubt sind allenfalls noch Gentechnik-Versuche mit Pflanzen, Kleintieren und Mikroorganismen in streng abgeschotteten Gentechnik-Labors. Würde dennoch eine Regierung auf die wahnwitzige Idee kommen, eine Gentechnik-Pflanze im Freiland erproben lassen zu wollen oder sie gar zuzulassen, müssten den Gentechnikgegnern die genauen Koordinaten der Beete und Felder sowie die Personalien der Verantwortlichen bekannt gegeben werden – eine Einladung zu Feldzerstörungen („Feldbefreiung“) und Mobbing.

Gemäß §38 des Gentechnikgesetzes ist das unerlaubte Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verboten und mit hohen Strafen belegt. So kann der Verkauf gentechnisch veränderter Organismen mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 38 Abs. 1 Nr. 7 GenTG). Die unerlaubte Freisetzung (z.B. die Anpflanzung) gentechnisch veränderter Organis­men wird gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 GenTG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar (§ 39 Abs. 4 GenTG). Eine fahrlässige Freisetzung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Verstöße gegen das Gentechnikgesetz sind Offizialdelikte, die von Amts wegen verfolgt werden.

Keiner tut etwas!

Um so verwunderlicher ist die Reaktion von Behörden, Politikern und „Gendreck-weg“-Initiativen. Der ansonsten dauererregte Gentechnik-Experte der Grünen, Harald Ebner, hat sich mit keiner Silbe zu den Petunien geäußert. Renate Künast hat bis heute niemandes Rücktritt gefordert oder die Agrarkonzerne verantwortlich gemacht. Es wird kein Tribunal vorbereitet, Greenpeace hat bislang noch keine Statisten in Schutzkleidung gesteckt, um medienwirksam Parks, Gärten oder Gartenbaubetriebe von „genverseuchten“ Pflanzen zu befreien. Campact hat keine Petition gestartet, Foodwatch keinen Test von Honig auf Genverunreinigungen in Auftrag gegeben. Als in Deutschland die letzten „Genpflanzen“ offiziell wuchsen – es handelte sich um Mais – wurde hektisch in Honigproben nach „Genpollen“ gesucht und der positiv getestete Honig medienwirksam als „genverseuchter Sondermüll“ verbrannt. Dabei verkauft der Imker in meiner Nachbarschaft vermutlich seit Jahren Honig, der durch „Genpetunien“-Pollen „genversucht“ ist.  Anders als beim Mais will es diesmal niemand wissen.

Warum? Ganz einfach – mit gentechnisch produzierten Zierpflanzen, die seit mehr als einem Jahrzehnt in hunderttausenden Blumenkästen wachsen, lässt sich keine Angstkampagne starten. Schweigen ist besser, sonst würde sich herausstellen, wie hohl und lächerlich die ewig gleichen Mahnungen und Warnungen der Gentechnikgegner sind.

Aber auch die Behörden verhalten sich merkwürdig still. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BLV) teilte in dürren Worten mit: „Das BVL stimmt mit weiteren zuständigen Behörden in der Bewertung überein, dass die aktuell verfügbaren Informationen keinen Anlass geben, aus dem Vorkommen der gentechnisch veränderten Petunien auf dem Markt Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt abzuleiten. Bei Petunien handelt es sich um einjährige Zierpflanzen. Weder die Pflanzen noch das Saatgut sind winterhart.“

Verschiedene Landesbehörden (die Aufsicht über Gentechnik-Pflanzen fällt in die Zuständigkeit der Länder) durchsuchten einzelne Gartenbaubetriebe, beschlagnahmten Pflanzen für Untersuchungen und ordneten dann an, alle bereits in Handel gebrachten und angepflanzten Petunien der betroffenen Sorten seien sofort zu „entsorgen“ und es sei dabei sicherzustellen, dass „ihre Vermehrungsfähigkeit vollständig zerstört wird.“ Das gelte für Gewerbetreibende und Endverbraucher.

In Schleswig-Holstein wurde Verbrauchern „empfohlen„, die betreffenden Petunien durch Zerkleinerung und anschlie­ßende Kompostierung „zu vernichten“. Ebenso sei die Vernichtung durch Verbrennen, Dämpfen, Autoklavieren, Einfrieren, Kochen oder Trocknen möglich. Auch eine Entsorgung über den Restmüll sei möglich.

Petunienmassaker

Menschen, die in Universitäten und Forschungseinrichtungen arbeiten, können sich über diese „Empfehlungen“ nur wundern. Laut Gentechnikgesetz und damit verbundenen einschlägigen Verordnungen sind die Petunien gentechnisch veränderte Organismen (GVO) der Sicherheitsstufe 1 (S1), die nach Abschluss der Versuche fachgerecht inaktiviert werden müssen und keinesfalls in den Restmüll gegeben werden dürfen. Geht es um Universitätslabors, sind die Behörden unerbittlich. Da sind selbst Sicherheitsschlösser ein Risiko, weil S1-GVO über die winzigen Kanäle der Schlösser hindurchschlüpfen könnten. Poren in Betonwänden sind inakzeptabel, weil GVO sich dort festsetzen oder vermehren könnten – dann bestehen die Behörden schon mal auf einer Neuverputzung der Wand. Filter von Werkbänken, an denen mit nicht-pathogenen, überall vorkommenden Mikroorganismen gearbeitet wird, müssen mit stark gesundheitsgefährlichen Chemikalien inaktiviert werden, um nicht vorhandene Gefahren zu verhindern. Bei den strengen Kontrollen wird gerne auch geprüft, ob etwa ein Röhrchen mit grün leuchtenden E. coli Bakterien, einem harmlosen Sicherheitsstamm, tatsächlich in einem bruchsicheren Gefäß und in einem verschließbaren Behälter über den Flur getragen wird. Bei GVO derselben Sicherheitsklasse wie den Petunien wird zudem regelmäßig geprüft, ob die thermische Inaktivierung der Organismen vorschriftsmäßig durchgeführt wird, die Effizienz der Autoklaven muss akribisch nachgewiesen werden, sämtliche Versuche müssen protokolliert und jedes Pflänzchen muss registriert werden. Mitarbeiter sind regelmäßig zu belehren, es gibt spezielle Formulare für Putzkräfte, wieder andere für Wartungspersonal und so weiter. Es sind Verantwortliche für biologische Sicherheit zu ernennen und Projektleiter zu bestimmen. Für Freilandversuche gelten noch wesentlich strengere Vorschriften. Alle oben angegebenen Sicherheitsbedingungen sind – nimmt man das Gesetz ernst – auch von jedem Kleingärtner zu leisten, sobald sich herausstellt, dass er GV Petunien gepflanzt hat.

Der finnische Biologe Teemu Teeri bereut inzwischen, dass er seinen ehemaligen Studenten informierte und damit ein Petunienmassaker einleitete. Er sollte stolz darauf sein, dass er die Absurditäten der Gentechnik-Furcht und das hysterische Theater von Gentechnikgegnern und Behörden bloßgelegt hat. Die deutsche Gen-Gesetzgebung zählt zu den absurdesten der Welt und gehört gründlich entrümpelt. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Gentechnik und mehr Schüler, Studenten, Landwirte und Gärtner, die sich damit auskennen. Man kann gar nicht genug über die Petunien sprechen. Mein Beitrag dazu: Ich habe an meinem Balkon nach bester deutscher Behördenmanier ein Warnschild angebracht. Meine Nachbarn waren erst irritiert, jetzt reden sie über Gentechnik – aber anders, als sich Greenpeace und Harald Ebner das so vorstellen.

Mein Rat: Lasst tausend lachsfarbene Petunien blühen, kennzeichnet sie mit Warnschildern und nervt NGOs und Grüne nach Kräften mit Fragen nach den Gefahren, die von den Petunien ausgehen.