„Nachteilige Veränderung“: Wie das Landgericht Koblenz den Verschwörungstheoretiker und Antisemiten Elias Davidsson vor einem kritischen Eintrag bei Wikipedia schützt.

Was hat ein isländischer Komponist und Kirchenmusiker, der als Jude in „Palästina“ geboren ist und seit ein paar Jahren in Bonn lebt, mit einem gelben Bus am Berliner Breitscheidplatz zu tun? Eigentlich nichts, sollte man denken. Doch Elias Davidsson gehört zu jener Spezies von Katastrophentouristen (Abteilung islamistischer Terror), die von Anschlägen angezogen werden wie Motten vom Licht. Und nachdem er schon vor Jahren die „bittere Pille“ schlucken musste, dass die „Anschläge des 9/11 keine Zauberei waren, sondern ein Auftragswerk des US-Verteidigungsministeriums“, wühlt er sich nun auch in seinem letzten Buch Der gelbe Bus detailversessen durch die Ereignisse am 19. Dezember 2016 rund um den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz, angespornt von Daniele Gansers Diktum, dass „wir uns eigentlich bei jedem Terroranschlag die Frage stellen (müssen), ob wir über dessen Sinn und Zweck getäuscht werden“ (Junge Welt, 31.01. 2009).

Dabei vertieft er sich wie ein Autoschrauber in die Bremseinrichtung des Sattelschleppers „Marke  Scania R450“, wundert sich, „dass der LKW weder den Tannenbaum noch die Wände der  Bude Nr. 1 getroffen hat“, stellt Unstimmigkeiten bei den Tatzeiten in Pressemitteilungen und Zeugenaussagen fest, nervt die Behörden mit Anfragen und tut das selbstverständlich alles nur, um die noch „verbliebenen Demokraten und Friedensliebenden in diesem schönen Lande“ vor der „schleichenden Errichtung eines Polizeistaats“ zu schützen. Man kann es auch so sagen: Elias Davidsson ist ein Verschwörungstheoretiker, der selbstverständlich nie die Dinge beim Namen nennt, sondern, wie es in dieser Branche üblich ist, seine Verdächtigungen und waghalsigen Spekulationen als unbeantwortete Fragen und Geheimnisse in die Welt hineinraunt. So wie diese: „Wurde Amri hingerichtet?“

Davidsson Werk und Wikipedias Beitrag

So ähnlich konnte man es auch bei Wikipedia nachlesen – bis Mitte Januar 2021. Doch am 18. Januar setzte im Forum und in der Versionsgeschichte von Wikipedia ein heftiger Streit über die Deutungshoheit zum literarischen Werk von Davidsson ein. Während die einen, angeführt von einem gewissen Feliks, in Davidsson einen unbelehrbaren Antizionisten sehen, verurteilen andere diese Einordnung als „POV“, als eine Point of View-Beschreibung und einen Gesinnungsjournalismus, der in Wikipedia nichts zu suchen habe. Derzeit haben die offenkundigen BDS-Sympathisanten die Nase vorn. Der Beitrag ist weitgehend von Verweisen auf Davidssons wirre Weltsicht porentief gereinigt und so nichtssagend wie ein steriles Taschentuch an einem blutigen Tatort. Was war geschehen?

Wie alle Verschwörungstheoretiker, die sich der Grundrechte der offenen Gesellschaft bedienen wie Gäste am kostenlosen Frühstücksbuffet, sind sie umgekehrt extrem empfindlich, wenn man ihnen nicht sofort beipflichtet, sondern sogar die Frechheit besitzt, ihnen zu widersprechen. Davidsson klagte gegen Wikipedia – und bekam Recht! Das Landgericht in Koblenz verurteilte den Autor mit dem Pseudonym „Feliks“, Schadensersatz an den Komponisten zu leisten. Anlass für das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ im Stil von „Bild“ nachzutreten: „Ein Wikipedia-Autor soll einem Komponisten 8000 Euro zahlen, weil er ihn als Verschwörungstheoretiker darstellte. Er hatte so etwas schon früher getan. Funktionieren die Kontrollmechanismen der Online-Enzyklopädie noch?“

Nun ja, sie funktionieren, aber funktionieren sie auch noch beim „Spiegel“?

Denn das Urteil aus Koblenz ist eher ein Witz, wenn man sich die Pressemitteilung des Landgerichts anschaut. Es beginnt mit einer kurzen Vorrede, in der die Richter sich genötigt fühlen, darauf hinzuweisen, dass der Wikipedia-Verfasser schon in der Vergangenheit durch „tendenziöse Bearbeitungen“ (sic) zum Nahost-Konflikt aufgefallen sei (ein Vorwurf, mit dem sich die Richter selbst einer tendenziösen Urteilsbegründung schuldig gemacht haben), für bestimmte Personen „nachteilige Veränderungen“ durchgeführt und damit den „Maßstab der Objektivität“ verlassen habe – als wenn es Aufgabe der Gerichte ist, über die Objektivität von Wikipedia-Beiträgen zu befinden. Diese stehen selbstverständlich nicht im Rang absoluter Wahrheit, sondern sind lediglich Teil eines sich selbst korrigierenden Systems aus widerstreitenden Meinungen auf der Suche nach einer möglichst genauen und faktenorientierten Darstellung eines Sachverhalts.

In Koblenz Komponist …

Dann geht es um den Kern des Vorwurfs. Zitat: „Der Beklagte behauptete in dem Artikel, den er zu dem Kläger mitverfasste, dass der Kläger als „isländischer Hauptvertreter des Antizionismus bzw. als isländischer Hauptverfechter antiisraelischer und antiamerikanischer Theorien“ gelte. Tatsächlich gilt der Kläger in keiner öffentlichen Meinung als ein „Hauptvertreter/Hauptverfechter“. In Island gilt er in erster Linie als Komponist und Friedensaktivist.“

Nun darf selbstverständlich jeder, der sich durch falsche Tatsachenbehauptungen und Schmähberichte geschädigt fühlt, die zivilen Gerichte anrufen. Doch keines von beiden trifft hier zu. Wenn man Google oder Youtube als Maßstab dafür nimmt, was die „öffentliche Meinung“ ist, kommt man zu einer etwas anderen Auffassung als die Koblenzer Richter. Danach ist Davidssons Beitrag zur musikalischen Welt, um es vorsichtig auszudrücken, eher bescheiden. Seine schmalbrüstigen Etüden für Klavier-Anfänger zählen ein paar Hundert Visits in den vergangenen sieben Jahren, jede Dorfkapelle schafft locker das zehnfache. Auch die Behauptung der Richter, Davidsson hätte „noch nie Übungsstücke für Kinder“ komponiert, wie von Feliks geschrieben, sondern diese seien vielmehr dazu bestimmt, „Musikschüler in ihren ersten Unterrichtsjahren künstlerisch anzuregen“, verliert sich wie auch andere Komplikationen des Wikipedia-Eintrags im Nebel juristischer Haarspaltereien. Ob sie einen Schadensersatz begründen, muss womöglich ein Berufungsgericht entscheiden.

… im Netz ein Aktivist

Ganz anders sieht es jedoch bei Youtube aus, wenn Davidsson als „Friedensaktivist“ (LG Koblenz) glänzt. Hier erreicht der Komponist der Verschwörungssinfonien mit seinen bizarren Mutmaßungen über den Zionismus und 9/11 bei Ken Jebsen schnell mal mehr als 15.000 Klicks. Haben sich das die Koblenzer Richter angeschaut? Wenn nicht, hier ein kleiner Einblick. Man sieht dort einen freundlich vor sich hin lächelnden älteren Herrn, dekorativ vor seinem Flügel platziert, der es versteht, die abstrusesten Behauptungen über die Juden mit dem Charme eines Märchenonkels zu erzählen. Der Staat Israel sei zutiefst „rassistisch“, der Zionismus lebe in einer „symbiotischen Beziehung mit dem Antisemitismus“, der Kampf gegen den Zionismus Herzls in Deutschland sei eine „Überlebensfrage der Juden“ gewesen – eine Ansicht, die er gerne den Holocaustüberlebenden übermitteln darf. Israel sei ein Apartheidstaat, wobei er mehr „Ähnlichkeit“ mit dem Nazistaat habe als mit Südafrika. Israel stünde auf „der Schwelle“, einen „Völkermord“ zu begehen. Die „Völkermordidee“ sei heute sogar „weiter entwickelt als in Deutschland damals“: „Viele Israelis würden kein Problem haben, wenn zum Beispiel die ganzen Bewohner von Gaza ausgerottet werden. Da würden die Israelis kein Gewissen haben, die meisten Israelis.“

Spätestens bei dieser pauschalen Psychopathologisierung der israelischen Juden in einer Art Horrorgramm wird klar: Dieser Mann ist kein einfacher Antizionist, er ist ein in der Wolle braun gefärbter Antisemit. Ken Jebsen kann seine Freude nur mühsam unterdrücken, denn nichts schöner, als wenn ein Jude nur auf seinen Einsatz wartet, um den den Judenhass zu apportieren wie ein Hund das Stöckchen.

Und Wikipedia? Zerfleischt sich gerade in der Frage, ob der Vorwurf des Antizionismus POV sei. Anstatt das Urteil aus Koblenz als das zu nehmen, was es ist: ein Skandal. Denn auch Richter haben die Verpflichtung, Sachverhalte, die sie behaupten, genau zu recherchieren. Sogar, wenn es um Israel geht.