Prof. Wolfram Henn, Mitglied des Deutschen Ethikrats, hat Menschen, die sich nicht gegen SARS-CoV-2 impfen lassen möchten, in einem Interview nahegelegt, im Falle einer Erkrankung auf eine intensivmedizinische Behandlung zu verzichten. Sollen Querdenker und Corona-Leugner intensivmedizinisch behandelt werden?

Sollte Querdenkern bei Knappheit an Intensivbetten eine intensivmedizinische Behandlung verweigert werden? Auch wenn Prof. Wolfram Henn Impfverweigerer nur zu einem freiwilligen Verzicht aufgerufen hat, nicht aber vorschlug, Impfgegner nicht intensivmedizinisch zu behandeln, wird eben diese Frage seit seiner Wortmeldung heftig diskutiert.

Zunächst finde ich die Überlegung menschlich sehr nachvollziehbar. Wenn es nicht genug Betten gibt, warum nicht diejenigen vorziehen, die sich und ihre Umgebung geschützt haben? Wenn wir diesen Gedanken nun aber weiterdenken, stoßen wir auf viele ethische Probleme und ganz grundsätzliche Fragen zur medizinischen Versorgung von Menschen in unserer Gesellschaft.

Verdienen Menschen, die Fehler gemacht haben, die sich irgendwie moralisch falsch verhalten haben, oder Menschen, die einfach nicht besonders nett oder intelligent sind, eine intensivmedizinische Behandlung? Verdienen Straftäter, die andere Menschen geschädigt oder gefährdet haben, eine solche Behandlung? Ja. In unserer Gesellschaft gelten zum Glück Menschenrechte für alle. Auch Menschen, die sich nach unseren gesellschaftlichen Vorstellungen nicht richtig verhalten, können sie nicht verwirken. Sie erhalten ein Gerichtsverfahren, sie dürfen sich verteidigen, sie bekommen zweite Chancen und sie werden versorgt. Das schließt eine medizinische Behandlung mit ein.

Fast alle Patienten sind mitverantwortlich für ihren Gesundheitszustand

Aber was ist mit den Menschen, die sich mutwillig einem Risiko ausgesetzt haben? Die Patienten mit einem hohen Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf sind die mit kardio-vaskulären Risikofaktoren und chronischen Lungenerkrankungen. Es sind vor allem die (Ex-)Raucher, die Übergewichtigen, die Unsportlichen etc.

In dieser Frage hilft es, den Blick von der aktuelle Ausnahmesituation auf den Alltag zu richten. Tatsächlich sind sehr viele Erkrankungen zumindest zu einem Teil selbstverschuldet. Wir behandeln Patienten, die über Jahrzehnte geraucht haben, die sich ungesund ernähren, übergewichtig sind, keinen Sport treiben, zu viel trinken, gefährlichen Hobbies nachgehen. Der Mensch ist unvernünftig. Würden wir nur noch Menschen behandeln, die immer nur das Beste für ihren Körper und ihre Psyche getan haben, wären die Krankenhäuser ziemlich leer. Und unsere Gesellschaft wäre trotzdem ein trauriger Ort.

Sollen Ärzte Gesinnungsprüfungen durchführen, bevor sie Patienten behandeln? Wie sollen sie feststellen, ob sie einen Corona-Leugner vor sich haben oder nicht? Sollen Ärzte dann auch gleich feststellen, welche Patienten „gute Menschen“ sind? Was, wenn jemand vielleicht kein Querdenker ist, sich in seinem Leben aber falsch verhalten hat? Oder eine unpopuläre politische Ansicht vertritt?

Nur medizinische Kriterien zählen

Selbst wenn es den Ärzten möglich wäre, die Gesinnung und die Fehler ihrer Patienten zu identifizieren, sollten sie Behandlungsentscheidungen dann davon abhängig machen? Im Beispielfall kann die Verweigerung einer intensivmedizinischen Behandlung einer Todesstrafe gleichkommen. Ärzte sind nicht dazu ausgebildet, zu entscheiden, welche Patienten im moralischen Sinne eine Behandlung verdienen. Wollen sie solche Entscheidungen überhaupt treffen und mit diesen Entscheidungen leben?

In der Medizin werden Behandlungen – auch bei Ressourcenknappheit – ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten verteilt. Derjenige, der aus medizinischen Gründen eine Behandlung am dringendsten benötigt und gleichzeitig am stärksten davon profitieren kann, erhält sie. So werden in Deutschland etwa Spenderorgane vergeben. Einem Menschen, der bis vor seiner Erkrankung ein Gegner vor Organspenden war und nun auf ein Spenderorgan angewiesen ist, würde niemals wegen seiner früheren Einstellung eine lebensrettende Behandlung verweigert werden. Menschen haben ein Recht auf Fehler.

Medizin ist nicht dafür da, über Menschen zu richten, sondern dafür, sie zu retten. Medizin kennt keine Schuld, sie bestraft und verurteilt nicht. Das tun Gerichte und Gesellschaften.