Eine Schlägerei im Drogenmilieu. Zwei Männer, ein Mädchen. Ein verschwundenes Opfer. Ein selbsternannter Retter. Und ein Angeklagter, der auch Opfer ist. Kein Drehbuch, sondern echtes Leben.

Eine Gerichtsreportage von Raquel Erdtmann

Eine halbe Stunde nach der Urteilsverkündung steht auf der Straße vor dem Gericht ein glücklicher Mann. Ein Strahlen im Gesicht. Man hielt es kaum für möglich, dass dieses Gesicht ein solches Strahlen vollbringen kann. Der Mann reckt die Faust und probiert ein Lachen. Die Muskeln in seinem Gesicht wissen nicht mehr so recht, wie sie es vollbringen sollen. Es wird schief und unbeholfen daher und rührt sehr.

Ein eigenartiges Verfahren war das. Der Mann war ursprünglich angeklagt wegen Totschlags, weil er mit einem Messer auf jemanden losgegangen war. Der andere überstand den Angriff und entließ sich selbst aus dem Krankenhaus ins Irgendwo, niemand weiß, wohin. So kommt es, dass der „Geschädigte“, wie es vor Gericht heißt, als Zeuge nicht erscheint. Und dergestalt verschwunden ist, dass ihn die Ermittlungsbehörden trotz wiederholter Versuche nicht aufzufinden vermögen. Unter sämtlichen bei diversen Bekannten hervorgebohrten Adressen bleibt das „Opfer“ unauffindbar.

Nun gibt es ein Verfahren vor dem Landgericht nur mit dem Beklagten und der Zeugin der Tat. Nicht nur Zeugin ist sie, Auslöser des ganzen Geschehens soll sie gewesen sein.

Auch sie erscheint zu ihrer ersten Ladung nicht.

Jens, Rebekka, Sven

Der Angeklagte Jens, die Zeugin Rebekka, das spätere Opfer Sven, hatten sich „im Kreisel“, dem grünen Innern eines Kreisverkehrs getroffen. Dem Treff der Gestrauchelten des Stadtteils. Sie beschlossen, den Nachschub an Bier aus dem Supermarkt zu dritt in Svens Wohnung zu trinken. Rebekka und Jens waren seit zehn Jahre befreundet, mit Sven war Rebekka liiert.

Jens gibt einen aus. Er bezahlt das Bier für sich und Sven und den Wodka für Rebekka. Jens braucht nicht so viel Bier, Alkohol ist eigentlich nicht so seine Sache. Heroin eher. Aber das substituiert er mit Methadon. Die Höchstmenge von 10 ml kriegt er verabreicht. Bisschen Crack nimmt er noch dazu und ein paar Benzos.

Da sitzen sie nun in der Wohnung, in die sie vor allem deshalb gegangen sind, um eine Shisha zu rauchen, mit Hasch. Diese Wohnung, in der hat doch früher die und die gewohnt, fällt Jens plötzlich ein. „Ist das nicht komisch“, sagt er laut, und klopft Rebekka auf den Rücken, „dass wir plötzlich in dieser Wohnung zusammensitzen!“ Diese vertrauliche Geste ist für Sven, der „extrem eifersüchtig ist“, wie Rebekka sagt, zu viel. Er rastet aus, der Alkohol tut sein übriges. Die Männer ringen miteinander. Rebekka widmet sich dem Wodka und mischt sich nicht ein. Vielleicht, weil sie nicht mehr kann, vielleicht aber, weil Sven öfter mal zuschlägt. Jens fällt durch die offene Tür in Svens Rumpelkammer und nach einem Stoß von Sven mit dem Kopf gegen die Heizung. Sven haut weiter zu, da kriegt Jens ein Teppichmesser zu fassen aus der Werkzeugkiste, die da rumsteht und fuchtelt damit zur Abwehr herum. Er verletzt Sven am Oberkörper, was er selbst so recht nicht bemerkt. Dann gelingt es ihm, aus der Wohnung, aus dem Haus zu kommen.

Vor der Haustür fällt ihm auf, dass sein Schlüssel fehlt.

Er klingelt, keiner öffnet. Er steht vor dem Haus und brüllt hoch zu Rebekka, sie solle ihn reinlassen, sein Schlüssel! Stattdessen erscheint Sven an der Haustür und hat eine Pistole dabei. Durch das Treppenhaus des Fünfzigerjahrehauses hat er eine Bluttropfenspur gezogen. Die zweite Szene zwischen den Männern vor der Haustür sehen halb und hören ganz diverse Nachbarn, je nach Sichtfeld ersteres.

Notwehr oder Totschlag?

Diese Notwehrgeschichte, die Jens mit Unterstützung seiner Verteidigerin schildert, ist neu für die Kammer, hat die Staatsanwaltschaft doch in ihrer Anklage auf versuchten Totschlag eine Absicht unterstellt, einen gezielten Angriff. Da Sven nicht zu Verfügung steht bleibt nur Rebekka, um herauszufinden, welche Version stimmen könnte – oder ob es eventuell noch eine dritte Fassung des Geschehens gibt.

Rebekka wird ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft, verordnet für ihr Nichterscheinen zur ersten Ladung. Einer der Wachtmeister meldet der Kammer, dass draußen ein Herr säße, der neue Lebensfährte von Rebekka sei er, sage der. Der Herr habe, „gestern gehört, dass sie bei der Polizei eine Falschaussage gemacht hat und ein Unschuldiger hier in Haft“ ist. Er bäte darum, als Zeuge vernommen zu werden. Die Kammer, überlastet mit zu vielen Verfahren, will die terminierte Zeit nicht ungenützt verstreichen lassen. Dann solle der Wachtmeister den Herrn hereinbitten.

Auftritt Kurt. „Ich kenn’ die Gesetze besser als Sie“, startet der „Fliesenlegermeister“, der „gestern extra mit der Rebekka aus Eisenach“ hierher nach Frankfurt gefahren sei. Wegen ihrer Aussage. „Seit sechs Monaten“ ist er mit „der Rebekka nun zusammen. Passen Sie auf, ich zahl ihre ganzen Geldstrafen.“ Der Jens, „der sitzt hier unschuldig“, Rebekka habe ihm gestern alles erzählt. „Toxikomanen sind das ja alles. Ich war gestern bei den ganzen Junkies und hab denen gesagt, sie sollen alle herkommen und Aussage machen, das hat die alle nicht interessiert. Ich hab‘ halt noch nie Alkohol oder Drogen genommen.“ Nach „noch nie“ sieht er eigentlich nicht aus. Seine Stimme klingt nach schlecht sitzendem Gebiss. „Ich war früher böse, heute net mehr“, erläutert er und fügt als Erklärung hinzu, „Ich hab’ jeden Hells Angel hier zusammengeschlagen, glauben Sie’s mir“.

„Glauben Sie’s mir“, scheint seine Lieblingsredewendung zu sein. „Die Rebekka hat Angst. Der Sven hat ihr die ganze Wohnung zerlegt, hat sie geschlagen. Ich mag so Menschen net.“ Ganz ausgeschlossen, dass Rebekka jetzt noch befragt werden könne und bestrafen könnte man sie dafür auch nicht. „Die geht zum Arzt und holt sich ein Attest und schickt es Ihnen. Die ist total betrunken. Mit der können Sie heute nicht mehr reden, glauben Sie’s mir.“ In einer halben Stunde habe sie eine Flasche Wodka getrunken. Ob er Rebekka zum nächsten Verhandlungstermin herbringen könne, fragt die Beisitzende Richterin. „Ich bring beide her, ich pack den in den Kofferraum. Ich mach sowas gerne!“ Der Kammer wird es mulmig. „Das machen Sie nicht! Das lassen Sie schön sein!“

An jedem Tatort dabei

Ein junger Beamte des Reviers, in dem die Beteiligten alle wohnen, im Zeugenstand. Ob er Kurt kenne, den „neuen Lebensgefährten“ von Rebekka, wird er als erstes gefragt. Der Polizist lässt kurz seine langen, dunklen Wimpern den Blick verstellen, er lächelt leise. Der Herr „beschäftigt uns jeden Tag“, antwortet er sehr freundlich, „er ist auch phänomenalerweise an jedem Tatort dabei.“ Auch sei der „komplett in der Szene drin. Mal ist er dabei, mal nicht. BTM weiß ich nicht, Alkohol ja.“ Aber er habe sich hier der Kammer vorgestellt als jemand, der arbeitet, auf Montage ist, Liechtenstein, Thüringen, wie könne er da jede Woche auf der Wache aufkreuzen? Der Beamte lächelt wieder höflich. „Die Erfahrung sagt, dass nichts stimmt“, was Kurt vermeldet.

Zum nächsten Verhandlungstermin wird Rebekka von der Polizei abgeholt. Sie muss noch warten bis sie dran ist, im Souterrain des Gerichts, dem Vorführraum. Jens’ Bruder Michael wird vor ihr gehört. Wie Jens ein hochgewachsener Mann, in dessen Gesicht Elend und Kummer mit groß geworden sind. Ein geregeltes Leben, wie es immer heißt, führt er; gelernt hat er Elektroinstallateur und arbeitet als Hausmeister. Er spricht laut, wie ein Gehetzter, er steht im Ring, Bescheid geben will er den Studierten hier aus den feinen Familien. Er gibt sich Mühe mit angehörten psychologischen Begrifflichkeiten, die seltsam in seine Sätze fallen und von ihm mit Zähigkeit verteidigt werden. Fünf Kinder waren sie zu Hause, „zwei sind verstorben“. Jens ist der Jüngste. „Meine Mutter war schwer zuckerkrank. Dialyse, Herzinfarkt, Zehen ab. Wir mussten schwer kämpfen, schwer kämpfen! Keine schöne Kindheit. Keine schöne Jugend.“ Jahrelang habe sich das „innerlich aufgestaut. Ich war wie mein Bruder, aggressiv.“ Er wird lauter, „Was ich bin, kann er auch werden, aber nur mit Hilfe! Das ist ein Hilferuf!“

Auf die Frage der Beisitzenden nach Mutters Mann antwortet er, sein Arm hebt sich und fängt sich wieder ein, die Stimme tränenloser Abgrund: „Bitte sprechen sie nicht über den Lebensgefährten! Seelische Grausamkeit!“ Geschlagen habe der die Mutter, „bin ja mit zwölf, dreizehn dazwischen, um meine Mutter zu schützen. Wir haben uns unter den Betten versteckt, wenn der nach Hause kam, so Angst hatten wir vor dem.“ Sein kleiner Bruder, „ich seh’ in ihm noch einen guten Menschen“, hat wohl einen Hauptschulabschluss, aber keine Lehre, soviel er wisse. Dann dreht er auf. Fallada, Jeder stirbt für sich alleine, denkt man, wenn man ihn hört. „Innerlich geht man kaputt“, sagt Michael über den Tod des einen Bruders, doch nun klingt er, als müsse er sich verteidigen, als Älterer Jens nicht geholfen zu haben. „Fußball ist unser Leben. Er hat auch Fußball gespielt. Das braucht er! Und Arbeit braucht er! Und einen Psychologen, das braucht er! ‚Ne neue schöne Lebensgefährtin!“ Die Vorsitzende, eine ältere, mädchenhafte Dame, wirft mit ihrer dünnen Stimme nach Art von Grundschullehrerinnen ein: „Aber das muss man sich alles erarbeiten. Das muss man sich erarbeiten“. Michael spricht weiter, darüber hinweg: „Aber wenn man in einer Siedlung wohnt und mit dem halben Strafgesetzbuch rummacht, da wird das nichts! Da wird das nichts!“ Als Jens mal „eine Lebensgefährtin hatte, da hat er gearbeitet, da war er fröhlich. Eine Therapie hat er gemacht und war elf Jahre lang clean“, auf dem Land lebte er da. Aber nun, „immer auf Abwehr, immer auf Abwehr. Es könnten ja böse Menschen kommen.“ Ob denn der Bruder aggressiv sei, will der psychologische Sachverständige wissen. „Wenn jemand laut mit uns spricht, da werden wir aggressiv, da fühlen wir uns angegriffen.“

Eine Polizistin hält die Wodkaflasche

Jens, über dessen Gesicht während der Vernehmung des Bruders auf eigenartige Weise Zartheit und Jungstrotz gezogen sind, hat genug. „Einen Müll, den ich hier höre. Der hat doch die ganze Zeit mit mir keinen Kontakt gehabt.“ Es klingt eher erschöpft. Seine Verteidigerin legt ihm beruhigend die Hand auf den Arm. Jens wirft den Stift, den er hielt, vor sich auf den Tisch und lehnt sich zurück, den Blick zur Decke. Michael, bevor er den Saal verlässt, sagt ihm: „Schreib mir.“ – „Ja, ja“, antwortet Jens.

Rebekka soll nun gehört werden. Einer der Wachtmeister vermeldet skeptisch, „Die hat unten eine Flasche abgetrunken, Schnaps.“ – „Das braucht sie aber auch“, beschwichtigt ihn die Beisitzende Richterin. Die Vorsitzende bittet daraufhin den Sachverständigen, doch mal nach unten zu gehen und sich die Zeugin anzuschauen. Zurück im Saal schüttelt der Psychiater nur mit dem Kopf. Rebekka „liegt auf dem Boden, reagiert nur auf stärkere Schmerzreize. Da sie ja sonst mit 3,5 noch läuft, muss sie mehr haben.“ Er habe den Krankenwagen gerufen.

Rebekka entlässt sich aus dem Krankenhaus nach einer Nacht. Im dritten Anlauf gelingt es, sie zu hören. Diesmal hat man zwei Wachtmeisterinnen auf Rebekka angesetzt, die, mit Unterstützung durch den forensischen Psychiater dafür sorgen sollen, dass sie kontrolliert trinkt und sich nicht ausknipst. Die zwei Beamtinnen nehmen dann auch hinter Rebekka Platz im Verhandlungssaal. Eine hält die Wodkaflasche, in der Vierfünftel fehlen, die andere einen Plastikbecher. Kurt sitzt mit einen Strauß Rosen in Plastikfolie im Zuschauerraum, Sonnenbrille auf, er wedelt mit einem Kuvert der Bahn, unterrichtet die Leute im Saal in Rebekkas erster Trinkpause von seinen Plänen, sie wieder mit nach Thüringen zu nehmen, „aus dem Milieu“. Ein Retter. Die Wachtmeister müssen ihn bremsen, nicht dazwischenzureden bei Rebekkas Vernehmung.

Sie ist voller Abwehr. Sieht nicht in seine Richtung, ihr Gesicht verschließt sich, sobald er sich bemerkbar macht. Vor der Kammer gibt sie sich Mühe. Als „leicht entzügig“ hatte sie der Psychiater beschrieben. Ihre Hände wandern über ihr Gesicht, ihre Arme, sie versucht dem etwas Geführtes zu geben, das Kribbeln unter ihrer Haut springt den Betrachter an. „Durch die Wohnung geprügelt“ habe Sven Jens. „Freundschaftlich auf die Schulter geklopft hat der Jens mir. Vielleicht kann ich das mal kurz demonstrieren?“ Rebekka klopft der Wachtmeisterin, die die Wodkaflasche hält, kurz leicht auf das Schulterblatt. „Der Sven ist furchtbar. Der ist sehr aggressiv. Hat mir schon mehrfach den Aschenbecher ins Gesicht gehauen.“ Das passt zu den Schilderungen der Nachbarn, die Rebekka schon oft blutend im Treppenhaus vorfanden. „Wenn Sven nicht wieder abgedreht wäre mit seinem psychopathischen Schädel…“ – sie dreht sich funkelnden Auges dies eine Mal zu Kurt im Zuschauerraum um.

Sven bleibt unauffindbar, zu Jens’ Glück. Die Beamten öffnen mit richterlichem Beschluss die Wohnungstür „der revierbekannten Person“, um Hinweise auf seinen Verbleib zu finden. Nichts zu machen. Der Mann hat unbezahlte Geldstrafen und wohl Gründe, sich nicht finden zu lassen.

Eine Rechtsmedizinerin beschreibt die Verletzungen beider Männer. Sven hat sie im Krankenhaus, Jens in der Untersuchungshaft am Tag nach dem Geschehen besucht. Das Bild passt zu der geschilderten Schlägerei.

Es geht die Leute nix an

Die Schöffin steckt sich einen Bonbon nach dem anderen in den Mund, knistert mit dem Papier, dreht es schließlich in Fusilliform und legt es parallel zu den anderen Bonbonpapieren, wie alle Verhandlungstage.

Von seiner Verteidigerin aufgefordert, berichtet Jens kurz angebunden noch eine Hand voll Details seiner Biografie. Der Schulabsturz nach der Achten, das Kinderheim, das erste Kiffen, das erste Klauen. Die Therapie und die guten elf Jahre clean mit Arbeit und Freundin. Ihm sterben die Leute und schon ist er wieder drauf. Der eine Bruder, der andere Bruder, die Mutter. Die Therapie allerdings wäre nichts für ihn und will er auch nicht wieder, sagt er zum Sachverständigen. „Immer reden in der Gruppe. Es geht die Leute nix an. Meine Gefühle. Gruppe, das ist nicht mein Ding.“

Die Staatsanwaltschaft bleibt beim Totschlag. Mit Strafrahmenverschiebung – die Drogen, das Geständnis, eigene Verletzungen und „Spontantat“ – errechnet sie fünf Jahre, drei Monate.

Jens’ Verteidigerin beginnt ihr Plädoyer mit dem Kommentar, dass sie wohl in einer anderen Hauptverhandlung gesessen hätte, sie fordert Freispruch. Die Kammer greift das Motiv auf, sie wäre dann wohl auch in einer anderen, einer dritten Hauptverhandlung gewesen. Das Urteil, dass sie verkündet, lautet auf zwei Jahre zur Bewährung. „Das haben wir öfter im Schwurgericht, dass ein Geschehen sich in der Hauptverhandlung anders darstellt als in der Akte.“

Jens fällt seiner Verteidigerin um den Hals.

Über die Autorin

Raquel Erdtmann ist in (Ost)-Berlin aufgewachsen. Schauspielstudium an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main. Seit 2016 freie Autorin. Berichtet aus dem Gericht für die F.A.Z. (F.A.S.) Aktuelles Buch: »Und ich würde es wieder tun« Wahre Fälle vor Gericht (S.Fischer). Lebt und arbeitet in Frankfurt am Main.