Nach dem Anschlag auf die beiden Skripals wird überall von der „Unschuldsvermutung“ gesprochen – ein Meisterstück russischer Propaganda. Von Gastautor Albrecht Kolthoff.

Mit einer neuen Masche, die gerade in Medien und Politik auftaucht, sollen bestimmte Akteure vor Kritik und Maßnahmen gegen ihre Aktionen geschützt werden: Die „Unschuldsvermutung“, die für politische und staatliche Handlungen zu gelten habe.

Entzündet hatte sich diese Schutzkampagne an den Plänen der Regierung, eine besondere Form von Gefängnishaft einzuführen, also einen Freiheitsentzug für eine Person, obwohl sie als unschuldig gilt. Diese Willkürhaft soll euphemistisch und verharmlosend „Untersuchungshaft“ genannt werden.

Was, wie bitte? Untersuchungshaft ist doch nichts Neues? Stimmt – war geflunkert. Untersuchungshaft gibt es mindestens seit der Antike, in zivilisierten Formen etwa seit dem 19. Jahrhundert, heutzutage sind Richtlinien für den Untersuchungshaft- und Strafvollzug durch den UN-Zivilpakt normiert.

Plötzliche Entdecker rechtsstaatlicher Prinzipien

Aber es bleibt dabei, dass eine als unschuldig geltende Person in Haft genommen wird, also trotz der Unschuldsvermutung. Dafür reicht ein dringender Tatverdacht, das Ziel der Untersuchungshaft ist die Sicherstellung der Durchführung des Strafverfahrens. Das ist also absolut rechtsstaatlich.

Aus dem Hut gezaubert wird jetzt aber eine solche „Unschuldsvermutung“ tatsächlich für den russischen Staat, der im Falle des Mordanschlages gegen den Doppelagenten Sergei Skripal und seine Tochter Julia im britischen Salisbury der Hauptverdächtige ist. Man könne nicht einfach so das Putin-Regime beschuldigen, Botschafter ausweisen und vielleicht sogar noch Sanktionen erlassen, denn erst müsse der Fall haarklein aufgeklärt werden, wie es sich vor Gericht gehört.

Die plötzlichen Entdecker rechtsstaatlicher Prinzipien, die für den notorischen Abschaffer ebensolcher Prinzipien gelten sollen, haben nur ein paar Dinge übersehen: Dass nämlich Politik und Recht bzw. Justiz zwei verschiedene Paar Schuhe sind, und dass ein Staat keine Person ist, man ihn also eben nicht so wie eine Person oder Personengruppe vor Gericht stellen kann.

Politik versucht Probleme zu lösen, indem sie dafür Recht schafft. Justiz hat das Recht anzuwenden; gegebenenfalls kann sie geltendes Recht zur Überprüfung an das Verfassungsgericht schicken, das dann gegebenenfalls neues Recht schafft.

Geschaffenes Recht ist allgemeines Recht, das für die gemeinten Problemsituationen allgemein gilt; ein Gesetz nur gegen eine bestimmte Person oder Personengruppe ist nicht rechtsstaatlich. Umgekehrt kann Justiz auf Grundlage des geschaffenen Rechts nur einzelne Personen oder Personengruppen bestrafen, nicht jedoch eine Allgemeinheit. Die Justiz hat in der Tat in jedem einzelnen Fall einer Straftat die Unschuldsvermutung zu wahren, nicht jedoch die Politik, die Medien oder die Öffentlichkeit, die sehr wohl auch bereits vor einem Urteil in einem einzelnen Fall Maßnahmen fordern oder ergreifen können, um weitere derartige Straftaten zu verhindern.

Ein Anschlag mit Vorgeschichte

Beim Vorgehen des Vereinigten Königreichs und seiner Verbündeten gegen Russland handelt es sich um solche Maßnahmen. In Großbritannien kamen in den vergangenen Jahren mindestens 14 Menschen meist russischer Herkunft unter dubiosen Umständen ums Leben. Es gibt guten Grund zur Annahme, dass sie von russischen Geheimdiensten umgebracht wurden; der britischen Regierung waren diese Fälle offenbar zu heiß und sie wurden zumeist als Unfall oder Suizid zu den Akten gelegt. Jetzt, nach dem Mordanschlag gegen die Skripals, werden diese Fälle wieder aufgerollt.

Acht Tage nach dem Mordanschlag wurde in London der russische Exilant Nikolai Gluschkow tot aufgefunden; die Polizei ermittelt wegen Mordes.

Bereits im Februar 2006 erließ das russische Parlament, die Duma, ein Gesetz zur „Terrorbekämpfung“, nach dem der russische Präsident in alleiniger Entscheidung die Tötung von „Extremisten“ im Ausland anordnen kann. Als „Extremisten“ können in Russland bekanntlich alle möglichen Oppositionellen oder unliebsame Personen klassifiziert werden.

Traditionspflege

Im November 2006 berichtete Florian Hassel darüber im Kölner Stadtanzeiger unter der Überschrift „Morde an Überläufern haben Tradition“:

„Ein weiteres Gesetz erlaubt den Einsatz von Killer-Kommandos des FSB für Morde im Ausland auf direkten Befehl Putins – offiziell ebenfalls im Zeichen des ‚Kampfes gegen den Terrorismus‘. Ein britischer Regierungsbeamter sagte dem Sunday Telegraph, der FSB habe in diesem Jahr bereits einen solchen Mord in Estland verübt. Auch im Fall Litwinenko deuteten die bisherigen Indizien auf eine Beteiligung des FSB und staatlich organisierten Mord.“

Die beiden von Großbritannien per Haftbefehl gesuchten Hauptbeschuldigten im Mordfall Litwinenko, Andrei Lugowoi und Dmitri Kowtun, treten aktuell als „Experten“ im russischen Fernsehen zu den Mordanschlägen gegen die Skripals auf. Lugowoi ist heute außerdem Abgeordneter in der russischen Duma für die rechtsradikale „Liberaldemokratische Partei Russlands“ von Wladimir Schirinowski; er erhielt 2015 einen Verdienstorden von Putin höchstpersönlich.

Die verdächtigen Personen – soweit man sie kennt – kriegt man also nicht vor Gericht, wie der Fall Litwinenko zeigt. Was ist mit dem verantwortlichen Staat? Kann man den nicht vor Gericht stellen?

Für Staaten als Täter gibt es kein Strafgericht, nur für Personen. Im Nürnberger Tribunal gegen die Hauptkriegsverbrecher des Nazi-Regimes standen Personen vor Gericht, nicht Institutionen – abgesehen davon, dass die oberste Etage sich bereits durch Suizid der Verantwortung entzogen hatte. Vor dem Internationalen Strafgerichtshof (Den Haag) können Staatsoberhäupter als Personen angeklagt werden, aber dazu muss man sie auch erst einmal haben, genau so, wie man die NS-Verbrecher erst einmal haben musste.

Untersuchungshaft für einen Staat?

Den russischen Staat kann man weder anklagen noch in Untersuchungshaft nehmen, sodass man geregelt ermitteln und verhandeln könnte. Eine „Unschuldsvermutung“ für den russischen Staat könnte man nur dann in Betracht ziehen, wenn dieser sich bereit erklären würde, sich in eine Art internationaler Untersuchungshaft zu begeben und einer internationalen Justiz zu stellen – so wurde es im Prinzip mit den Nürnberger Prozessen gemacht, die unter der Besatzungsherrschaft der siegreichen Alliierten stattfanden.

Seit zwölf Jahren weiß der Westen von russischen Mordkommandos im Ausland, von deren Opfern und Methoden. Er hat es bisher nur, aus welchen Gründen auch immer, vorgezogen, nicht darüber zu reden und die Mordfälle sogar noch zu verdecken. Das ändert sich jetzt, doch vor Gericht stellen kann man derzeit weder die Täter als Personen noch den russischen Staat. Also muss man andere mögliche Maßnahmen ergreifen, um den russischen Staat von weiteren Anschlägen abzuhalten und abzuschrecken.

Dass jetzt auch noch eine „Unschuldsvermutung“ für diese Killerschwadronen und den Staat eingefordert wird, der durch Parlamentsbeschluss diese Killerschwadronen gesetzlich legitimiert hat, ist allerdings ein Meisterstück russischer Einflusspropaganda, das muss man neidlos anerkennen.

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Gastautor Albrecht Kolthoff ist freier Journalist. Folgen kann man ihm unter anderem auf Twitter und Facebook.