Die FDP hat durch einen unpassenden Tweet auf eine Diskussion aufmerksam gemacht, die jetzt an Fahrt aufnehmen könnte: Sollen Bluttests zur Erkennung von DNA-Anomalien beim Embryo von den Krankenkassen bezahlt werden? Diese Frage berührt Vorstellungen von Selbstbestimmung und dem Schutz ungeborenen Lebens in bislang ungewohnter Weise.

Manchmal stürzt uns das Leben in Konflikte, über die man irre werden kann. Stellen Sie sich zum Beispiel vor, Sie wären Pazifist und kämen in eine Situation, in der Sie einen Ihnen nahestehenden Menschen nur durch entschlossener Gewaltanwendung vor Gewalt schützen, möglicherweise sogar vor dem Tod retten könnten. Würden Sie es tun? Oder würden Sie Ihren festgefügten Überzeugungen, Ihren Prinzipien und Glaubenssätzen folgen und mit ansehen, wie einem Unschuldigen Gewalt angetan, er gar ermordet wird? Wer früher den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigerte, der kennt solche oder ähnliche Fragen. Sie gehörten bis in die achtziger Jahre in der Bundesrepublik zum Repertoire der Gewissensprüfung, der sich Kriegsdienstverweigerer vor einem Ausschuss bzw. einer Kammer in den Kreiswehrersatzämtern stellen mussten. Da es quasi unmöglich war, die Lauterkeit einer Gewissensentscheidung in diesem Rahmen zu befragen, ging es vielmehr um die Glaubwürdigkeit des Antragstellers. Die Bundesrepublik Deutschland hielt es für glaubwürdiger, wenn der Befragte in Worten überzeugend seine Zerknirschung ob der oben vorgestellten Konfliktsituation beschrieb, aber dann trotzdem eindeutig dazu tendierte, dem mit dem Tod bedrohten geliebten Menschen zu helfen – weil dieses Verhalten einfach das menschlich Naheliegendste ist. Nur religiösen strikt pazifistischen Gruppen beschied man ohne Umschweife Glaubwürdigkeit bei der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Alles darüber hinaus erkannte man als ideologische, nicht anerkennenswerte Begründung.

NEUE FRAGEN VON LEBEN UND TOD

Heute, im 21. Jahrhundert, ist es wahrscheinlicher – nicht nur theoretisch, sondern praktisch –, durch den medizinischen Fortschritt in eine Konfliktsituation zu geraten, in der handlungsleitende Prinzipien und Werte abgewogen werden müssen. In der Regel geht es dabei um Wissen oder Nichtwissen, Leben oder Tod. Die Präimplantationsdiagnostik (PID), die im Rahmen einer künstlichen Befruchtung möglich werden kann, ist solch eine konfliktauslösende Erfindung: Durch eine Zellentnahme beim Embryo kann festgestellt werden, ob dieser schwere erbliche Erkrankungen in sich trägt. Ist das der Fall – und nur dann –, wäre es erlaubt, ihn nicht in die Gebärmutter einzupflanzen und auszusortieren. Das ist seit einigen Jahren und nach vielen Diskussionen und Überlegungen in Kommissionen und im Bundestag Gesetzeslage. Ein weiterer medizinischer Fortschritt macht es heute möglich, einen nichtinvasiven molekulargenetischen Test durch Blutentnahme bei einer Schwangeren durchzuführen. Damit kann das Risiko sogenannter „autosomaler Trisomien“ wie das Downsyndrom festgestellt werden, ohne, wie beispielsweise bei der Amniozentese (d.h. der Punktierung der Fruchtblase), das Leben des Kindes zu gefährden. Der Gemeinsame Bundesausschuss als wichtigstes Gremium der Selbstverwaltung von Kassenärzten und gesetzlichen Krankenversicherungen beschäftigt sich seit ein paar Wochen mit der Frage, ob dieser neue Bluttest als Kassenleistung zur Verfügung gestellt werden soll. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte sich in einem – nach Protesten mittlerweile zurückgezogenen – Tweet dafür stark gemacht, allerdings unter Verwendung eines Bilds mit einem Kleinkind mit Downsyndrom. Obwohl es klar ist, dass dieses Verfahren wie bei der PID nur bei Risikoschwangerschaften mit Gefahren für Kind oder Mutter angewandt werden soll, waren die Proteste heftig: Von Selektion war die Rede, von Menschenverachtung, Zynismus usw. Diese Vorwürfe treffen aber nicht allein die FDP; vielmehr wird die Überlegung, ob solch ein Test tatsächlich eine Kassenleistung werden soll, teilweise grundsätzlich abgelehnt – und zwar mit der Begründung, dass Trisomien keine Krankheit darstellten und Kinder mit Downsyndrom durch solch einen Test in diskriminierender Weise zu einer Belastung erklärt würden, was eine Abtreibung wahrscheinlicher machte.

SELBSTBESTIMMUNG ODER GEBÄRPFLICHT?

Heute erscheint die Wochenzeitung der Freitag mit dem Aufmacher „Ihr wollt uns nicht haben“ unter dem Bild eines Mädchens mit Downsyndrom. Wie der Verleger des Freitag, Jakob Augstein, in einem Tweet betont, ist dieser Titel eine Antwort auf den erwähnten Tweet der FDP-Fraktion. Damit dürfte die Auseinandersetzung erst recht eröffnet sein. Und wir können wohl erleben, wie sogenannte „Progressive“ sich bei der Frage nach Abtreibung gesunder Kinder vehement für die ungeteilte Selbstbestimmung der Frau einsetzen und daher den §218 ganz abschaffen wollen; bei Feststellung von Trisomie 23 beim Embryo soll diese Selbstbestimmung aber außer Kraft gesetzt werden. Da wird die Linke mit einem Mal zum Lebensschützer. Für diesen Widerspruch habe ich bis heute keine halbwegs vernünftige und glaubwürdige Erklärung in Erfahrung bringen können. Weil es sie wahrscheinlich nicht gibt. Und eben deswegen kann in beiden Fällen die Frage von Leben und Tod, die eine Abtreibung nun einmal ist, nur auf Grundlage des Grundgesetzes und damit des Schutzes auch ungeborenen Lebens beantwortet werden. Und das bedeutet für jede Abtreibung: rechtswidrig, aber straffrei unter bestimmten Bedingungen, u.a. einer qualifizierten Beratung. Denn wer ein Kind mit Downsyndrom schützen will, der muss diesen Schutz auch dem Kind ohne Trisomie zubilligen. Und wer bei Kindern mit Downsyndrom das Selbstbestimmungsrecht der Mutter bzw. Eltern einschränken will, der muss das auch bei Kindern ohne Trisomien tun. Ansonsten bleibt uns nur, über diesen Konflikten irre zu werden oder – unserer Vorstellung von Menschenwürde widersprechend – lebensfremd und ideologisch.