Bei Facebook schreibt die „Tagesschau“, wieso sie über den Messerstecher aus Afghanistan zunächst nicht berichtete. Die Begründung ist nicht stichhaltig – und gefährlich für die Gesellschaft.

Das Tötungsdelikt von Kandel macht sprachlos: Ein angeblich 15-jähriger Afghane ersticht eine 15-Jährige in einem Supermarkt. Ein schrecklicher Fall, die politische Dimension und Brisanz sind offenkundig. Sprachlos macht allerdings auch die Reaktion der „Tagesschau“. Statt den Vorfall nachrichtlich abzubilden, wie es Dutzende Medien bundesweit getan haben, gab sie am Donnerstag bei Facebook eine Mitteilung heraus, in der sie begründet, warum sie nicht berichtet. Die Begründung mit dem verdrucksten Titel „Kandel – Wie die Tagesschau damit umgeht“ ist absurd. Mehr noch: Sie ist gefährlich – weil sie der Landschaft seriöser Medien insgesamt schadet.

Die „Tagesschau“ postet also, gegen sie werde in den sozialen Medien der Vorwurf erhoben, sie verschweige bewusst etwas (genau das hat sie natürlich auch getan, da sie ja nicht berichtete). Man muss dazu zwei Dinge anmerken: Die Stellungnahme bezieht sich ausdrücklich auf eine Berichterstattung in der „Tagesschau“ UND auf „Tagesschau.de“. Im Internet also, wo praktisch unendlich Platz ist. Eine Verdrängung durch (vermeintlich oder tatsächlich) wichtigere Themen (dieser Faktor spielt für die im „Ersten“ ausgestrahlte Sendung natürlich immer eine Rolle) scheidet dort also aus.

Zum Anderen: Der Post ist geschrieben vom Zweiten Chefredakteur von ARD-Aktuell, Marcus Bornheim, nicht etwa vom „Social Media“-Team der „Tagesschau“. Bornheim verantwortet die Leitlinien, nach denen in den ARD-aktuell-Redaktionen Nachrichten aufbereitet und verbreitet werden.

Seine Worte lesen sich für einen Journalisten reichlich gefühlig. Er spricht von einer „ganz fürchterlichen“ Tat, über die andere Medien bereits „groß berichtet“ hätten. Die Zögerlichkeit (also das Nicht-Berichten) der „Tagesschau“ aber habe „einen guten Grund“. Tatsächlich nennt er dann gleich mehrere Gründe. Der erste: „Nach allem, was wir bisher wissen, handelt es sich um eine Beziehungstat. So schrecklich sie gewesen ist, vor allem für die Eltern, Angehörigen und Bekannten – aber tagesschau und tagesschau.de berichten in der Regel nicht über Beziehungstaten. Zumal es hier um Jugendliche geht, die einen besonderen Schutz genießen.“

„Ganz fürchterlich“ – aber zu unbequem? Der Verdacht steht im Raum

Davon abgesehen, dass es für das Nachrichten-Handwerk vollkommen irrelevant ist, ob ein Ereignis „schrecklich“ oder „ganz fürchterlich“ ist, war es von Anbeginn offenkundig, dass das Tötungsdelikt eben nicht einfach nur eine „Beziehungstat“ ist, sondern eine erkennbar politisch-gesellschaftliche Dimension hat. Diese rührt allein schon daher, dass der mutmaßliche Täter (er tötete vor Zeugen, ist aber „mutmaßlich“ zu nennen, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt) als Flüchtling im Land ist.  Hätten ihn deutsche Behörden nicht ins Land gelassen, hätte er die Tat gar nicht verüben können. Es kommt hinzu: Er stammt aus einem anderen Kulturraum, unterliegt also Einflüssen und Wertvorstellungen von dort (egal, ob er sie ablehnt oder sie übernommen hat). Herkunft und Flüchtlingsstatus sind also zu nennen.

Die Meldung ist in Wahrheit hochrelevant

Daraus ergibt sich die Frage, wie Staat und Gesellschaft mit einer solchen Herausforderung umgehen sollen. Sind schwere Straftaten von Flüchtlingen Kollateralschäden, die eine Gesellschaft aushalten muss? Und in welchem Maße? Hätte man die Tat verhindern können? Die Relevanz der Meldung ist also vorhanden, völlig egal, ob es sich um eine „Beziehungstat“ handelt. Was übrigens den Vorgang in keiner Weise relativiert. Wenn ein Flüchtling, der als Minderjähriger in der Obhut deutscher Behörden und einer Jugendeinrichtung lebt, als Reaktion auf eine beendete Beziehung mit einem Messer loszieht, um seine Ex-Freundin abzustechen, dann ist das etwas Anderes, als wenn Eheleute im Reihenhaus im Affekt aufeinander losgehen (was zweifellos auch „ganz fürchterlich“ enden kann, aber für die „Tagesschau“ tatsächlich irrelevant sein dürfte).

Wenn man „in der Regel“ über Beziehungstaten nicht berichtet, wäre Kandel ein klassischer Fall für die „Tagesschau“ gewesen, von dieser Regel abzuweichen. Dasselbe gälte übrigens, wenn ein sogenannter „Reichsbürger“ oder Neonazi einen Flüchtling tötet. Auch da wäre eine gesellschaftlich-politische Dimension gegeben. Auch dann, wenn Opfer und Täter zum Beispiel Nachbarn sind.

„Tagesschau“ spricht vom „besonderen Schutz Jugendlicher“ – Im Ernst?

Sehr irritierend ist der Hinweis auf den „besonderen Schutz“ Jugendlicher. Von diesem „besonderen Schutz“ kann die 15-jährige Mia nicht mehr profitieren. Sie ist ja verblutet. Identifizierbar wäre sie anhand der Angaben „weiblich, 15-jährig, Kandel“ nicht. Gemeint kann also nur der Täter sein. Beim Vermelden eines Tötungsdelikt werden aber weder Klarnamen noch Anschrift der Beteiligten genannt. Dass in der Folge einer Meldung auf „Tagesschau.de“ ein Lynchmob durch Kandel zieht, war daher nicht zu erwarten.

Wer eine 15-Jährige tötet, mag sicherlich ein Interesse daran haben, dass das nicht bekannt wird, aber es handelt sich dabei nicht um eine private Verfehlung. Der Vorgang darf berichtet werden. Was genau also bedarf des „besonderen Schutzes“ und warum? Bornheims Facebook-Post lässt das offen.

Der geht noch weiter. Und nun wird es vollends absurd: „Noch ist die Polizei am Anfang ihrer Ermittlungen und deshalb halten wir uns sehr zurück. Das Motiv ist derzeit unklar“, heißt es. Nach jedem Tötungsdelikt steht die Polizei am Anfang ihrer Ermittlungen, häufig sind Motive unklar. Oft ist der Täter sogar flüchtig und unbekannt, mitunter fehlt jede Spur. Argumente, nicht zu berichten, sind das nicht. Ein Argument wären zum Beispiel widersprüchliche Angaben gewesen oder eine unklare Faktenlage. Die lag aber nicht vor. Die grundlegenden Fakten waren bekannt. (Die „New York Times“ meint letztlich genau das mit ihrem Motto: „All the news that’s fit to print“.)

Weiter heißt es: „Inzwischen gibt es neue Details. Die Eltern hatten vorab Anzeige gegen den Jugendlichen erstattet, wie die Polizei bekanntgab. Einer Vorladung ist der Jugendliche offenbar nicht gefolgt. Es stellen sich weitere Fragen.“ Dass im Laufe der Zeit neue Fakten zu einem Vorgang bekannt werden, müsste Bornheim aus seiner journalistischen Praxis eigentlich vertraut sein. Ein Argument, nicht zu berichten, obwohl gesicherte Erkenntnisse vorliegen, ist es nicht. „Weitere Fragen“ mögen sich stellen, die Fakten aber, die es für eine Meldung brauchte, waren nicht fraglich und hätten daher berichtet werden können.

„Weitere Fragen“ ist übrigens genau das richtige Stichwort: Denn aus der Ursprungsmeldung „15-jähriger Afghane tötet 15-Jährige“ ergeben sie sich ja gerade (sofern man eine schreibt und veröffentlicht, anders als die „Tagesschau“): War er ein Flüchtling? (Sehr schnell war klar: Ja) Wie kam er ins Land? In wessen Obhut lebte er? Wer betreute ihn und wie? Ist er tatsächlich 15? Und wenn nicht, warum stellte das bei seiner Einreise und Unterbringung offenbar kein Problem dar?

All das sind Fragen, die sich aus dem Grundvorgang „15-jähriger Afghane tötet Mädchen“ ergeben. Der Zweite Chefredakteur von ARD aktuell hält ihn dennoch in diesem Status für nicht berichtenswert. Das viel größere Problem als das Weglassen der Meldung (ein Lapsus in der Beurteilung von Relevanz kann passieren) ist, dass die von ihm vorgelegte Begründung so offensichtlich nicht stichhaltig ist.

„Die Kollegen des SWR sind an diesen Ermittlungen dran und berichten darüber. Wir werden diesen Fall weiter beobachten. Aber wir werden das mit dem journalistischen Know-How machen, das geboten ist“, schreibt Bornheim. Man kann sich das bildlich vorstellen. Während andere Redaktionen gesicherte Erkenntnisse aufschreiben und vermelden (das Kerngeschäft seriöser Redaktionen in aller Welt), sitzen Herr Bornheim und seine Mitarbeiter im Büro und „beobachten“, und zwar mit „journalistischem Know-How“.

Dann berichtet die „Tagesschau“ doch – obwohl sich nichts geändert hat

Erstaunlicherweise wurde der Post später um den Nachtrag ergänzt, man berichte in der „Tagesschau“-Hauptnachrichtensendung um 20 Uhr nun doch über den Fall. Eine Erklärung dafür hätte man gern gelesen. Denn an der Faktenlage hatte sich bis dahin nichts Wesentliches geändert. Die von Herrn Bornheim angeführten „Gründe“ galten nun offenbar doch nicht mehr.

Das Weglassen zweifelsfrei relevanter Meldungen ist gefährlich, zumal mit einer solchen Begründung. Einst galt die „Tagesschau“ geradezu als notarielle Beglaubigung des Tages in den Wohnzimmern der Deutschen. Heute läuft man offenbar Gefahr beim Zuschauen, ein großes Tagesthema zu verpassen, wenn es nach der Logik von Herrn Bornheim geht.

Es ist übrigens das zweite Mal in jüngerer Zeit, dass man bei der „Tagesschau“ eine solche Fehlentscheidung trifft. Auch mit dem Fall der von einem Flüchtling getöteten Maria L. in Freiburg war die Redaktion überfordert – und berichtete nicht. Damals berief man sich unter anderem auf eine nur „regionale Relevanz“. Wie  falsch diese Einschätzung war, zeigte sich später im Prozess, als sich herausstellte, dass der Angeklagte laut dessen Vater nicht minderjährig, sondern 33 ist. Der Fall war also ebenfalls symptomatisch für ein systemisches Versagen deutscher Behörden. Dass die Redaktion denselben Fehler noch mal macht, ist unverständlich.

Wer zulässt, dass der Eindruck entsteht, aus etablierten Medien wie der „Tagesschau“ lasse sich die Realität im Land nicht mehr erfahren, muss sich nicht wundern, wenn die Nutzer auf den Irrglauben verfallen, sie wären bei rechten bis rechtsextremen „Fake News“-Klickschleudern besser informiert.

Falls die „Tagesschau“ und Herr Bornheim mit ihrem anfänglichen Nicht-Berichten einer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen wollten, haben sie das Gegenteil erreicht. Der Schaden ist da. Und das ist gefährlich.