Kreuz auf Stadtschloss: Typisch deutsch!
Warum das Berliner Stadtschloss, stünde es in Washington, D.C., kein Kreuz tragen dürfte.
Das Berliner Stadtschloss geht mich nichts an. Von mir aus können die da ruhig ein Riesenkruzifix drauf machen – oder einen großen Halbmond, oder einen koscheren Bejgel von majestätischen Ausmaßen. Bitte schön. Trotzdem möchte ich – als Antwort auf den Artikel von Gideon Böss – erklären, warum es in den Vereinigten Staaten schlicht verfassungsfeindlich wäre, einem öffentlichen Gebäude (um ein solches handelt es sich bei diesem Schloss wohl?) ein christliches Symbol aufzupfropfen.
Der Grund dafür ist, kurz gesagt, der erste Zusatzartikel zur amerikanischen Verfassung, der bekanntlich lautet:
Der Kongress darf kein Gesetz erlassen, das die Einführung einer Staatsreligion zum Gegenstand hat, die freie Religionsausübung verbietet, die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung durch Petition um Abstellung von Missständen zu ersuchen.
Das Wichtige in diesem Zusammenhang ist: Das First Amendment verbietet nicht nur, keine Religion zu benachteiligen; es darf in den Vereinigten Staaten auch keine Religion bevorzugt werden. Die Vereinigten Staaten sind also ganz ausdrücklich KEIN christliches Land (auch wenn die Mehrheit der Amerikaner dies laut Meinungsumfragen anders sieht). Juden, Sikhs, Muslime, Hindus, Zoroastrier, Neuheiden etc. pp. sind keine Leute, die in den Vereinigten Staaten von den Christen nur geduldet werden. So lange sie ordentlich ihre Steuern bezahlen und niemandem den Hals durchschneiden, sind sie Staatsbürger and that’s it. Und dasselbe gilt für die Angehörigen der verschiedenen christlichen Konfessionen auch.
Grundsatzurteile des Supreme Court
Aus dem First Amendment ergaben sich vier Grundsatzurteile des Supreme Court: “Lemon v. Kutzman” (1971), “Stone v. Graham” (1980), “Lynch v. Donnelly” (1984) und “County of Allegheny v. ACLU” (1989). Seit ich in den USA lebe (und mit einer Awältin verheiratet bin), interessiert mich der juristische Aspekt solcher Religionsfragen ungemein. Wenn Sie mir also bitte folgen wollen:
- In “Lemon v. Kurtzman” ging es darum, ob die Gehälter von Lehrern an Privatschulen im Bundesstaat Pennsylvania (zu denen auch religiöse Schulen gehören) mit Steuergelde finanziert werden können. Die neun Obersten Richter sagten “Nein” und etablierten die “Lemon-Regel” (so genannt nach Alton Lemon, dem Hauptkläger in diesem Fall), die festlegte: “Eine gesetzliche Regelung muss einen säkularen juristischen Zweck haben.” Wenn sich ein solcher säkularer Zweck nicht feststellen last, ist sie verfassungsfeindlich, ergo zu kippen.
- In “Stone v. Graham” ging es um Folgendes: Der Staat Kentucky wollte durchsetzen, dass in jedem Klassenzimmer jeder öffentlichen Schule die Zehn Gebote angeschlagen warden sollten. Die neun Obersten Richter in Washington entschieden, dass dies gegen die “Lemon-Regel” verstößt. Und es half gar nichts, dass für die Zehn Gebote an den Klassenwänden ein privater Geldgeber – und nicht der amerikanische Steuerzahler – bezahlt hätte und dass sie doch nur ganz unschuldig an der Wand gehangen hätten.
- In “Lynch v. Donnelly” ging es um Weihnachtsdekorationen in einem öffentlichen Einkaufszetrum in Rhode Island. Es bestand aus einem Nikolaus, einem Weihnachtsbaum, dem groß gedruckten Schriftzug “Season’s Greetings” und einer Weihnachtskrippe. Eine knappe Mehrheit entschied, dass dies verfassungsgemäß sei. Wichtiger aber war die Mehrheit der Minderheit der Obersten Richter, der im folgenden Urteil zum Tragen kam.
- In „County of Allegheny v. American Civil Liberties Union“ wurden zwei Zurschaustellungen religiöser Symbole im öffentlichen Raum, genauer gesagt, in Pittsburgh, verhandelt. Das eine war eine Weihnachtskrippe, die auf den Stufen eines Gerichtsgebäudes platziert wurde, das andere war ein riesiger Chanukkahleuchter, der neben einem ebenso riesigen Weihnachtsbaum vor dem Rathaus von Pittssburgh stand. In einer komplizierten Entscheidung sagte der Oberste Gerichtshof in Washington: Weihnachskrippe nein, Chanukkiah ja. Warum? Kurzfassung: Weil ein religiöses Symbol vor einem Gerichtsgebäude, in dem säkulares Recht gesprochen wird, dort nichts zu suchen hat, während eine Chanukkiah im Zusammenhang mit einem Weihnachtsbaum und einer allgemeinen Freiheitsbotschaft nicht – oder jedenfalls nicht nur – als religiöses Symbol zu deuten sei.
Selbstverständlich geht es in keinem dieser Urteile um die Freiheit von Privatpersonen, auf ihren eigenen Grundstücken zu veranstalten, was immer sie wollen. (Jedes Jahr im Dezember stellen meine italienischen Nachbarn die wunderbarst-kitschige, neonbeleuchtete Weihnachtskrippe auf, die man sich in seinen kühnsten katholischen Träumen nur ausmalen kann.) Es geht auch nicht darum, dass religiöse Gebäude nicht jede Verzierung haben dürfen, die ihnen nur einfällt. (So etwas Erzdämliches wie das Schweizer Minarettverbot bleibt in den Vereinigten Staaten undenkbar, so lange wir noch eine Verfassung haben.) Doch im öffentlichen Raum ist das etwas Anderes: Wer jemals zu Weihnachten in New York war, weiß, dass es den Monsterweihnachtsbaum am Rockefeller Center gibt und Santa Claus mit Rentieren in fünfzig Ausführungen – aber, um Gottes willen, bloß nichts eindeutig Christliches.
„Krieg gegen Weihnachten“
(Deswegen wüten alle Jahre wieder die christlichen Rechten im Amerika mit Stentorstimme, dass die gottlosen Linken einen „Krieg gegen Weihnachten“ führen würden. Dabei vergessen sie, dass die einzigen, die in der westlichen Welt jemals WIRKLICH einen Krieg gegen Weihnachten geführt haben, gläubige Christen waren – die theologiegeschichtlich zudem ihre eigenen Vorfahren sind: die Puritaner in England. Sie fanden nämlich, dass, wer Weihnachten mit Christbaumschmuck und Völlerei begeht, sich einem ganz und gar heidnischen Vergnügen hingibt. Und damit hatten die Puritaner ja auch irgendwie Recht, oder?)
Jedenfalls wären in den Vereinigten Staaten nicht nur ein paar Linke und Grüne gegen ein Kruzifix auf einem öffentlichen Gebäude. Die „American Civil Liberties Union“ würde auf der Stelle klagen; und jedes Gericht würde ihrer Klage – aufgrund der Grundsatzurteile des Obersten Verfassungsgerichts – sofort stattgeben. Und wen meine Meinung dazu interessiert: Ich bin froh, im Land des First Amendment zu leben. Nicht, weil ich Religionen (inklusive der christlichen Religion) abscheulich fände; eher im Gegenteil. Aber ich finde, dass diese beiden Sphären – Religion und Macht – reinlich voneinander geschieden werden sollten.