Der Staat wendet Milliarden im Kampf gegen die Folgen der Corona-Pandemie auf. Zu diesen unvorhergesehenen Ausgaben kommt ein Dauerproblem für die Staatsfinanzen: die Pensionen der Beamten. In den kommenden 40 Jahren werden sie rund zwei Billionen Euro verschlingen. Da stellt sich umso dringender die Frage: Wozu brauchen wir so viele Beamte?

Mal werden sie beneidet, mal verspottet. Fest steht: Ihr Job ist sicher. Egal ob sie ein Sabbatical einlegen, Eltern- und später Teilzeit beanspruchen oder sich gleich für ein paar Jahre beurlauben lassen: Ihr Arbeitsplatz steht unter so etwas wie Denkmalschutz. Etwa 1,8 Millionen Menschen in Deutschland profitieren von solcherlei Privilegien. Die Beamten.

Der Staat mag durchaus etwas von dieser Form des stabilen Arbeitsverhältnisses mit loyalen Arbeitnehmern haben. Wer Beamter sein möchte, muss schließlich bereit sein, Einschränkungen seiner Grundrechte zu akzep­tieren. Zu Beginn der Laufbahn legt er oder sie einen Diensteid ab und schwört, stets die Weisungen Vorgesetzter zu befolgen – das nennt sich nüchtern Gehorsamspflicht. Das Recht auf freie Meinungsäußerung gibt es, bezogen auf den eigenen Job, nur auf dem Dienstweg. Wer sich ungefragt und öffentlich zu ­brisanten Behördenthemen äußert, dem droht Ungemach. Auch nach Feierabend und abseits des Arbeitsplatzes besteht für Beamte die Pflicht zum Wohlverhalten. Ein vorbildlicher Bürger soll er oder sie sein, also unauffällig und gesetzes­treu. Verstöße werden je nach Verfehlung im außer­gerichtlichen Disziplinarverfahren oder auch mal in gerichtlichen Disziplinarverfahren vor den Verwaltungsgerichten geahndet. Im Extremfall kann das zur Entfernung aus dem Dienst führen. Polemiker sagen, Beamte tauschen diese Vasallentreue gegen Sicherheit ein.

Dass sich die Rechnung auch für den Staat als Arbeitgeber wirklich lohnt, ist inzwischen aber mehr als zweifelhaft. Beamte sind teuer, und zwar insbesondere dann, wenn die Staatsdiener schon gar nicht mehr arbeiten, sondern ihren Ruhestand genießen. Denn für die Pensionen steht der Staat gerade. Weil in einer ohnehin stark alternden Gesellschaft nun ein geburtenstarker Jahrgang bereitsteht, werden in der Folge die Pensionslasten durch Beamte von Bund und Ländern rasant steigen. Darauf verweisen Experten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in einer aktuellen Studie. Schon jetzt schlagen diese Pensionszusagen mit einem Betrag von rund 10.000 Euro pro Einwohner zu Buche.  Innerhalb von nur zehn Jahren ist der Wert um 88 Prozent gestiegen. Zum Teil noch deutlich höher sind die Verpflichtungen der Länder. Denn sie beschäftigen mit Lehrern und Polizisten die größten Beamtengruppen. In Berlin und Hamburg kommen so rund 20.000 Euro pro Einwohner hinzu. Zwar haben der Bund und viele Länder in der Vergangenheit Rücklagen gebildet und Fonds aufgelegt, doch sie decken nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Ausgaben.

Was sind hoheitliche Aufgaben?

Nun sind die Pensionen keine unverdienten Sonderprämien, sondern über ein Arbeitsleben hinweg erworben und verdient. Umso mehr muss man sich fragen, ob wirklich so viele Aufgaben des Staates mit einem hoheitlichen Beamtenstatus einhergehen müssen – mit den entsprechenden Folgerisiken für die Staatsfinanzen. Braucht es das für den Lehrerberuf, für eine Hochschul-Professur oder eine Karriere beim Zoll? Beamte sollen „hoheitliche Staatsaufgaben“ wahrnehmen. Doch was „hoheitliche Aufgaben“ sind, werde zunehmend mit Blick auf den klammen Haushalt definiert, monieren Kritiker.

Beispiel Lehrer. Dort, wo die Kassenlage angespannt ist – also in allen Bundesländern –, wird auf die Verbeamtung von Lehrern mittlerweile großzügig verzichtet. Stattdessen vergibt der Staat Angestelltenverträge, häufig in Form kurzfristiger Anstellungen, oft nur von Schuljahr zu Schuljahr. Das spart Geld. Vergessen sind die vielbeschworenen „hoheitlichen Aufgaben“ des Lehrerberufs. Stattdessen ist eine Zweiklassenzunft mit ungleicher Bezahlung für gleiche Arbeit und einseitigen Privilegien entstanden. Das ist Gift für das Betriebsklima im Lehrerzimmer.

Grundsätzlich aber ist der Wandel richtig. Lehrer werden gebraucht, aber sie müssen keine Beamten sein. Sie sollten vielmehr grundsätzlich nach Angestelltentarif entlohnt werden und entsprechend auch in die Rentenkasse einzahlen. Schließlich sind 60 Prozent der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst keine Beamten – und trotzdem bekommt man zuverlässig Steuerbescheide und Strafzettel, Schulzeugnisse und Sozialhilfe.

Wo Regeln sind, ist Bürokratie

Parallel gibt es groteske Beamtenburgen im Land. Etwa 1000 Mitarbeiter saßen bis vor wenigen Jahren bei einem „Bundessprachenamt“ in Hürth, das unter anderem Bundeswehrsoldaten in Sprachkursen auf Auslandseinsätze vorbereitet und Texte übersetzt. Auch eine „Bundesmonopolverwaltung für Branntwein“ mit Sitz in Offenbach und einem eigenen Präsidenten gab es bis Ende 2018.

Klar ist: Wo Regeln sind, braucht es Bürokratie. Ohne Gesetze geht es nicht, auch nicht ohne eine Verwaltung, die die Gesetze anwendet, managt und kontrolliert. In Deutschland gelten mehr als 2000 Bundesgesetze und mehr als 3000 Bundesrechtsverordnungen. Ständig kommen Änderungen, Erweiterungen und neue Gesetze hinzu. Alles will staatlich geregelt werden in diesen fragilen Zeiten. Aber braucht es dazu ein Heer von Beamten? Offenbar sehen das viele Staaten so.

Dänemark hat gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten mit 31,5 Prozent die meisten, die Franzosen leisten sich – traditionell verankert und gewerkschaftlich verteidigt – eine Be­amtenschaft in einer Größe von stolzen 24,3 Prozent. Bei uns sind es rund 13,5 Prozent, was im Vergleich beinahe schon wieder eine versöhnliche Größenordnung ist. Die Japaner dagegen zeigen, wie ein schlanker Staat aussieht: gerade mal 7,9 Prozent Beamtentum. Man kann nicht behaupten, dass das Land dadurch zum Stillstand kommt.

Kein Politiker legt sich mit den Lobbyisten an

Dass die Quote an Beamten stabil bleibt, dafür sorgt hierzulande der mächtige Deutsche Beamtenbund. Kein Politiker legt sich freiwillig mit ihm an. Mitunter er­innert die Szenerie an wilhelminische Zeiten. Der Bayerische Beamtenbund (BBB) verlieh dem Ministerpräsidenten Markus Söder gar eine Münze mit dessen Konterfei: den Söder-Taler. „Wir wollten dem ehemaligen Finanzminister damit für die vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit und seine guten Entscheidungen im Sinne der Beamten danken“, erklärte der BBB. Geht’s noch devoter?

Staat und Beamtenschaft – das ist eine Allianz mit Tradition. Als Vater des deutschen Berufsbeamtentums gilt Friedrich Wilhelm I. von Preußen, der „Soldatenkönig“ (1713–1740). Er berief ausgediente Soldaten zu Beamten und schuf die Treuepflicht als Pendant zum Gehorsam beim Militär. Die Beamten sollten ihrem König mit voller Hingabe dienen. Er war es, der Rangordnungen einführte, aber auch Pflichtbewusstsein, Loyalität und ­Unbestechlichkeit verlangte.

Damals hatte der Monarch sicher nicht vorhergesehen, wie sich das System in den folgenden drei Jahrhunderten entwickeln würde und dass es wegen der Pensionslasten für die Staatsfinanzen richtig teuer werden könnte. Nach etwa 40 Dienstjahren verabschiedet sich der deutsche Beamte in den Ruhestand. Als Pension erhält er rund 72 Prozent jenes Bruttogehalts, das er während der zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen hat. Da viele Staatsdiener wegen Beurlaubung oder Teilzeit mit weniger Dienstjahren in den Ruhestand gehen, liegt das durchschnittliche Pensionsniveau derzeit bei 68 Prozent. Von solchen Summen können normale Rentner nur träumen. Ihr Versorgungsniveau liegt im Vergleich dazu, gemessen am Einkommen, um mehr als 20 Prozentpunkte niedriger. Ein eklatantes Missverhältnis.

Doch so gut wie die rüstigen Pensionäre der Jetztzeit werden es künftige nicht mehr haben. Der flächendeckende Beamtenstaat ist mit seinen anachronistischen Privilegien ein Auslaufmodell. Das Beamtentum ist aus der Zeit gefallen und gehört abgeschafft. ­Nur bei den eindeutig „hoheitlichen“ Aufgaben sollte es Beamte geben, etwa bei Richtern und Polizisten. Alle anderen sind Angestellte des öffentlichen Dienstes. Das spart viel Geld, hilft der Rentenkasse, befriedet Konflikte über Privilegien. Und ihren Ruhestand haben auch Staatsdiener selbstredend in jedem System verdient.