Bayerns Ministerpräsident tritt das Grundgesetz mit Füßen – und erntet heftigen Applaus.

Es ist ein wirklich mieser Tag, um Liberaler zu sein. Dieser Gedanke kam mir, als der erste deutsche Ministerpräsident am Freitagmittag eine Ausgangssperre für sein Bundesland ankündigte. Das Verlassen der eigenen Wohnung sei in Bayern ab Samstag nur noch beim Vorliegen „triftiger Gründe“ erlaubt, sagte der CSU-Politiker.

Nun ist das Adjektiv „triftig“ in seiner Bedeutung ähnlich fluide wie eine Portion bayerische Grießnockerlsuppe. Und damit ist es auch mehr als fragwürdig, welche juristische Konsequenzen Söders Ankündigung überhaupt entfalten kann.

So oder so ist sein Versuch einer Ausgangssperre aber der wohl größte Eingriff in die Grundrechte seit Republikgründung. Und wie fiel die Reaktion aus?

Voll des Lobes!

Es sei „der richtige Schritt“, applaudierte SPD-Politiker Karl Lauterbach. Söder sei derzeit „die starke Schulter der deutschen Politik“, schwärmte Moderator Micky Beisenherz.

Natürlich ist es kein Geheimnis, dass Rechte und Konservative gar nicht genug bekommen können von einem Staat, der seine Bürger bedrängt und bevormundet. Und auch bei vielen Linken hat man sich mittlerweile daran gewöhnt, dass sie ihre Sehnsucht nach dem autoritären Staat nur mit größter Mühe verbergen können.

Unerwartet kam hingegen, dass auch Christian Lindner in diesen Chor miteinstimmte. Der Vorsitzender der deutschen Partei, die sich für liberal hält, befand am Nachmittag, dass die Ausgangsbeschränkung „verhältnismäßig“ sei.

Die Frage ist: Wie kommt Linder darauf? Unter Juristen jedenfalls scheint man keineswegs so sicher zu sein, ob das tatsächlich der Fall ist. Dass hätte der liberale Lindner in der liberalen „Neuen Zürcher Zeitung“ nachlesen können, die den Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler zum Thema befragt hat. Eine Ausgangssperre greife in den innersten Kern der Demokratie ein, warnt der Jurist.

Das Corona-Virus könne zwar eine Ausgangssperre durchaus rechtfertigen, heißt es in dem Schweizer Blatt weiter. „Das gilt allerdings nur, wenn es keine bessere Maßnahme gibt, die Ausbreitung der Pandemie zu stoppen.“ Noch lasse sich aber nicht abschätzen, inwieweit die bereits gesetzten Maßnahmen (beispielsweise Schulschließungen) Wirkung zeigen.

Tatsächlich sollten wir uns sehr genau überlegen, wie unsere Gesellschaft mit den Corona-Infizierten umgeht. Tatsächlich gibt es auch sehr viele gute Gründe, Menschen immer und immer wieder dazu zu ermahnen, in den kommenden Wochen Abstand zueinander zu suchen. Und ja, es gibt auch gute Gründe dafür, bereits Infizierte für zwei Wochen in ihren Grundrechten einzuschränken und sie in die häusliche Quarantäne zu schicken.

Verachtung für das Individuum

Wenig gute Gründe gibt es hingegen dafür, dass man einem ganzen Land diese Grundrechte nimmt. Nicht zuletzt deshalb, weil die Krisenstrategie von Ländern wie Südkorea oder Taiwan zeigt, dass die Ausgangssperre im Kampf gegen das Virus nicht alternativlos ist.

Überraschend kommt der deutsche mit dem Grundgesetz indes nicht. Denn seit Wochen überbieten sich deutsche Landespolitiker darin, harte Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie einzufordern – und auch zu ergreifen. Nachdem der Großteil der Volkswirtschaft stillgelegt wurde, war es daher nur folgerichtig, dass auch der Versuch unternommen wird, die Bürger gleich gänzlich in die eigenen vier Wände zu verbannen.

Und es passt nur zu gut in eine Zeit, in der völkisch-autoritäre Parteien in die Parlamente gewählt werden, die für das Individuum nur Verachtung und Misstrauen übrig haben. Der Freitag war ein mieser Tag für den Liberalismus und ich fürchte, es werden noch viele weitere miese Tage folgen.

Lesen Sie auch die Antwort „Schadensfreiheit“ von Richard Volkmann.